10 € für die Kassen der Krankenkassen?

Ganz einfach! Sie bezahlen KEINE Kassengebühr für:

• die halbjährliche Vorsorgeuntersuchung
• eventuell anzufertigende Röntgenbilder
• einmal Zahnsteinentfernung pro Jahr
• die Erhebung des PSI (Messung der Zahnfleischtaschen) alle 2 Jahre

Sobald eine andere Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht wird, muss die Kassengebühr bezahlt werden. Sie ist nur innerhalb des jeweiligen Kalendervierteljahres gültig.

Wenn Sie nur eine Privatleistung wie z.B. die PZR (Professionelle Zahnreinigung) oder die private Zahnsteinentfernung in Anspruch nehmen, wird natürlich keine Gebühr fällig!